Vertraulichkeitserklärun
Erklärung zuletzt aktualisiert: März 18, 2025
Bitte lesen Sie diese Erklärung sorgfältig durch, bevor Sie die AccessibleDocs-Plattform https://accessible-docs.ai/ (die „Plattform“) nutzen und die Dienstleistungen von Accessibility for All LTD (der „Empfänger“ bzw. die ‚Dienstleistungen‘) in Anspruch nehmen, bei denen vertrauliche Informationen (wie hierin definiert) von den Nutzern der Plattform (dem „Offenleger“) offengelegt werden können. (der „Empfänger“ und zusammen mit dem Offenleger, die „Parteien“).
Ihr Zugang zu unseren Diensten und deren Nutzung setzt voraus, dass Sie diese Erklärung akzeptieren und einhalten. Indem Sie Ihr Einverständnis bekunden, die Registrierung abschließen oder auf unsere Dienste zugreifen, erklären Sie sich mit dieser Erklärung einverstanden. Wenn Sie mit irgendeinem Teil dieser Erklärung nicht einverstanden sind, können Sie unsere Dienste nicht in Anspruch nehmen.
Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen dieser Erklärung und anderen Informationen auf unserer Plattform hat diese Erklärung Vorrang.
- Für die Zwecke dieser Erklärung bezeichnet der Begriff „vertrauliche Informationen“ alle Informationen, die sich auf den Offenleger oder seine verbundenen Unternehmen beziehen und die (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung als „vertraulich“ (b) oder „geschützt“ gekennzeichnet oder identifiziert sind; (c) aus den unter (a) oder (b) beschriebenen Informationen abgeleitet sind; oder (c) „Insider-Informationen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze darstellen können, unabhängig davon, ob sie in materieller (Papier, Diskette oder andere) oder immaterieller (mündlicher oder visueller) Form vorliegen, einschließlich technischer, geschäftlicher, finanzieller oder kommerzieller Informationen, Erfindungen, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Techniken, Prototypen, Software, Quellcode, Aufzeichnungen, Daten, Kundeninformationen, Mitarbeiterinformationen, Geschäftspläne, Marketinginformationen, Rechtsdokumente, Patente (unabhängig davon, ob sie angemeldet oder eingetragen sind) oder Informationen, die sich auf die Technologien, Produkte, Kunden, Geschäftspartner oder den Betrieb des Offenlegenden oder seiner verbundenen Unternehmen beziehen. Damit mündliche Offenbarungen als vertrauliche Informationen gelten, muss der Offenbarende sie zum Zeitpunkt der Offenbarung als vertraulich kennzeichnen und diese Kennzeichnung innerhalb von dreißig (30) Tagen schriftlich bestätigen.
Der Begriff „verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen, das direkt oder indirekt über einen oder mehrere Vermittler eine Partei dieser Erklärung kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht. Die Begriffe „Kontrolle“ und „kontrolliert“ umfassen ohne Einschränkung den direkten oder indirekten Besitz der Macht, das Management und die Politik eines Unternehmens zu lenken, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch einen Vertrag oder auf andere Weise.
- Der Empfänger ist verpflichtet, die vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und vor Offenlegung zu schützen, und zwar mit derselben Sorgfalt, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen anwendet, jedoch nicht weniger als ein angemessenes Maß an Sorgfalt.
- Der Empfänger darf die vertraulichen Informationen für den Zweck und für andere angemessene Geschäftszwecke im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit verwenden und muss eine unbefugte Verwendung, Verbreitung, Mitteilung oder Veröffentlichung der vertraulichen Informationen verhindern. Der Empfänger darf die vertraulichen Informationen in einer Weise nutzen, die mit seinen legitimen Geschäftsinteressen übereinstimmt, vorausgesetzt, dass eine solche Nutzung die Wettbewerbsposition des Offenlegenden nicht wesentlich beeinträchtigt.
- Der Empfänger darf die vertraulichen Informationen nur seinen Mitarbeitern und Beratern zur Verfügung stellen, die diese für den Zweck benötigen, vorausgesetzt, sie sind durch eine Vertraulichkeitsverpflichtung mit dem Empfänger gebunden, die nicht weniger restriktiv ist als diese Erklärung. Der Empfänger ist für jede Verletzung der Erklärung durch seine Mitarbeiter und/oder Berater so verantwortlich, als ob er selbst diese Verletzung begangen hätte.
- Der Empfänger erkennt an, dass einige der vertraulichen Informationen nach den geltenden Wertpapiergesetzen und -vorschriften Insiderinformationen darstellen können. Der Empfänger verpflichtet sich, alle geltenden Wertpapiergesetze und -vorschriften in Bezug auf Insider-Informationen einzuhalten, einschließlich des Verbots, mit Wertpapieren zu handeln, während er im Besitz von Insider-Informationen ist oder Insider-Informationen an andere weiterzugeben, die damit handeln könnten. Der Empfänger hat angemessene interne Verfahren zu unterhalten, um den Missbrauch von Insider-Informationen zu verhindern.
- Die Verpflichtungen des Empfängers gemäß dieser Erklärung gelten nicht in Bezug auf vertrauliche Informationen, die: (a) dem Empfänger vor dem Erhalt vom Offenleger rechtmäßig bekannt waren; (b) ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt sind oder werden; (c) vom Empfänger rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, der nach Kenntnis des Empfängers keiner diesbezüglichen Geheimhaltungsverpflichtung unterliegt; (d) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne die vertraulichen Informationen zu verwenden oder auf sie Bezug zu nehmen; oder (e) aufgrund geltender Gesetze, Vorschriften oder gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
- Wenn der Empfänger verpflichtet ist, vertrauliche Informationen an eine Behörde oder ein Gericht weiterzugeben, muss der Empfänger (sofern dies nicht untersagt ist) den Offenleger benachrichtigen, damit dieser die Offenlegung anfechten oder eine diesbezügliche Schutzanordnung erwirken kann. Der Empfänger darf nur den Teil der vertraulichen Informationen offenlegen, zu dessen Offenlegung er gesetzlich verpflichtet ist.
- Diese Erklärung tritt mit dem Datum der Registrierung des Informationsgebers auf der Plattform in Kraft und bleibt bis zur Beendigung der Dienste in Kraft. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bleiben alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit vertraulichen Informationen für einen weiteren Zeitraum von sechs (6) Monaten ab dem Datum der Beendigung oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese Informationen ohne Zutun oder Unterlassen des Empfängers öffentlich bekannt und allgemein zugänglich werden, je nachdem, was zuerst eintritt, in vollem Umfang bestehen.
- Alle vertraulichen Informationen, die vom Offenleger an den Empfänger weitergegeben oder übertragen werden, bleiben Eigentum des Offenlegers. Abgesehen von dem oben dargelegten eingeschränkten Nutzungsrecht darf nichts in dieser Erklärung stillschweigend oder anderweitig als eine Gewährung von Rechten zur Nutzung der vertraulichen Informationen durch den Offenleger an den Empfänger ausgelegt werden.
- Auf schriftliche Aufforderung des Offenlegers ist der Empfänger verpflichtet, dem Offenleger alle vertraulichen Informationen zusammen mit allen Kopien, Auszügen und anderen Objekten oder Gegenständen, in denen sie enthalten oder verkörpert sind, unverzüglich zurückzugeben oder nach Wahl des Offenlegers das gesamte Material (einschließlich aller Sicherungskopien) zu vernichten oder zu löschen und dies dem Offenleger zu bescheinigen.
- Im Falle eines durch eindeutige und überzeugende Beweise nachgewiesenen Verstoßes kann der Informationsempfänger zusätzlich zu anderen gesetzlich verfügbaren Rechtsbehelfen einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Erklärung: (i) Die Haftung des Empfängers ist auf tatsächlich entstandene unmittelbare Schäden beschränkt; (ii) die Gesamthaftung des Empfängers übersteigt in keinem Fall die in den letzten sechs (6) Monaten vor dem Schadensfall gezahlten Gebühren; und (iii) der Empfänger haftet nicht für indirekte, beiläufig entstandene oder Folgeschäden, besondere Schäden oder Schäden mit Strafcharakter.
- Der Empfänger darf zu keinem Zeitpunkt seine gesetzlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Rechte, Vorteile und/oder Verpflichtungen aus dieser Erklärung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Offenlegenden abtreten oder übertragen.
- Wird eine Bestimmung dieser Erklärung von einer zuständigen Behörde für nichtig oder nicht durchsetzbar befunden, so ersetzen die Vertragsparteien diese rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine Bestimmung, die rechtmäßig und durchsetzbar ist und die Absicht der Vertragsparteien so weit wie möglich widerspiegelt; die übrigen Bestimmungen dieser Erklärung bleiben in Kraft und wirksam.
- Diese Erklärung unterliegt den Gesetzen des Staates Israel unter Ausschluss des Kollisionsrechts, und die zuständigen Gerichte in Tel-Aviv, Israel, sind ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Erklärung ergeben, jedoch mit der Maßgabe, dass der Informationsgeber berechtigt ist, eine einstweilige Verfügung oder einen anderen geeigneten Rechtsbehelf gegen den Empfänger in dem Land zu beantragen, in dem der Empfänger gegen die Bestimmungen dieser Erklärung verstoßen hat.
- Diese Erklärung stellt die gesamte Erklärung und Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Erklärung dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen in Bezug auf diese Erklärung. Diese Erklärung kann nur durch ein schriftliches Dokument geändert werden, das von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter jeder Vertragspartei unterzeichnet ist.